Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Aktive Wahlberechtigung bei Europawahlen

Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Personen,

  • die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder die nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind und einen Hauptwohnsitz in Österreich haben,
  • spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung ihr aktives Wahlrecht verloren haben und
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland werden automatisch in die Europa-Wählerevidenz eingetragen. Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") müssen ebenso wie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich einen Antrag stellen, um in die Europa-Wählerevidenz aufgenommen zu werden.

Auslandsösterreicher

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) haben das Recht, an Europawahlen in Österreich teilzunehmen und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen. Hierfür ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich.

Jene Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder muss beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgegeben werden.

Nähere Informationen zur Eintragung von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates wählen möchten. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich. Bei diesem Antrag muss eine förmliche Erklärung abgegeben werden, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen.

Nähere Informationen zur Eintragung von anderen EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. In dieses können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag dagegen stellen. Nähere Informationen zur Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch eine besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission") angefordert werden.

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (die auf Antrag in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.

Letzte Aktualisierung: 1. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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