Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS (Zentralmatura)

Die Zentralmatura an AHS setzt sich aus drei Säulen zusammen (Drei-Säulen-Modell): 

Die Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.

Die teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass eine Schülerin/ein Schüler trotz negativer Leistungen in der ersten oder der zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.

Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)

Im Rahmen der ersten Säule müssen alle Schülerinnen/alle Schüler eine vorwissenschaftliche Arbeit, die sich aus einer schriftlichen Arbeit sowie deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission zusammensetzt, absolvieren. Die Schülerin/der Schüler legt das Thema der VWA im ersten Semester der 7. Klasse mit der Prüferin/dem Prüfer fest. Spätestmöglicher Abgabetermin der VWA ist das Ende der ersten Unterrichtswoche im zweiten Semester der 8. Klasse. 

Wird die VWA negativ beurteilt, muss sie mit neuer Themenstellung wiederholt werden.

Klausurprüfung

Die zweite Säule besteht aus – je nach Wahl der Schülerin/des Schülers – drei oder vier schriftlichen Prüfungen. Die Prüfungsaufgaben in der Unterrichtssprache (Deutsch sowie die Volksgruppensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch), in Mathematik, bestimmten lebenden Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) sowie Altgriechisch und Latein sind standardisiert, d.h. für Maturantinnen/Maturanten der gleichen Schulform vereinheitlicht. Es muss jede Schülerin/jeder Schüler in der Unterrichtssprache, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur schriftlichen Prüfung antreten.

Die Aufgabenstellungen in den übrigen Prüfungsgebieten, in denen darüber hinaus schriftlich maturiert werden kann (andere lebende Fremdsprachen, DG, Physik, Musikkunde, etc.), sind nicht standardisiert.

Eine Abteilung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung stellt die standardisierten kompetenzorientierten Aufgabenstellungen bereit.

Negativ beurteilte schriftliche Prüfungen müssen wiederholt werden. Es besteht die Möglichkeit, negative Beurteilungen durch mündliche Prüfungen, sogenannte Kompensationsprüfungen, auszubessern. Bei standardisierten Prüfungsgebieten werden die Aufgabenstellungen für die Kompensationsprüfungen zentral vorgegeben.

Beurteilung

Das Gesamtkalkül einer negativen Klausurarbeit in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten. 

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des schriftlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist die positive Absolvierung der Klausurprüfung (Klausurarbeit und Kompensationsprüfung) oder bei negativer Absolvierung der Klausurarbeit, das Erreichen des so genannten "Schwellenwertes".

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 9/2022).

Mündliche Prüfung

Im Rahmen der dritten Säule können die Schwerpunkte der Schulen abgebildet werden. Die kompetenzorientierten Aufgabenstellungen zu den mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Verantwortung der Lehrkräfte. Je nach Wahl der Schülerin/des Schülers müssen zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden.

Beurteilung

Die Leistungen der letzten Schulstufe werden bei der Beurteilung des mündlichen Prüfungsgebietes zur Hälfte berücksichtigt. Voraussetzung ist die Mitwirkung an der Prüfung.

Nähere Informationen finden Sie unter: Informationen zur Beurteilung der abschließenden Prüfungen. Gesamthafte Beurteilung von Prüfungsgebieten (Rundschreiben Nr. 09/2022).

Tipp

Das BMBWF stellt auf einer eigenen Website, matura.gv.at (→ BMBWF), grundlegende Informationen zu Aufbau, Inhalt und Durchführung der Prüfungen, frühere Klausuraufgaben, Übungsmaterialien, Begleitmaterialien u.a. für Lernende und Lehrende zur Verfügung.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlage

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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