Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeine Informationen

Gewisse Anschaffungen können oft nur über eine Fremdfinanzierung getätigt werden. In diesem Fall können Banken das notwendige Kapital zur Verfügung stellen. Dies bedeutet, dass die Bank einen Kredit vergibt.

Der Begriff "Kredit" stammt aus dem Lateinischen. Er leitet sich vom Wort "credere" (glauben, vertrauen) ab. Bei der Kreditvergabe ist eine solide Vertrauensbasis zwischen Kreditgeberin/Kreditgeber und Kreditnehmerin/Kreditnehmer sehr wichtig. Die Kreditgeberin/der Kreditgeber (im Regelfall die Bank) vertraut auf die Rückzahlung des ausgeliehenen Geldbetrags und die Bezahlung der Zinsen. Die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer vertraut auf die Auszahlung des vereinbarten Geldbetrags zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wer einen Kredit aufnimmt, muss für diese Leistung bezahlen. Daher sollte in jedem Fall genau überlegt werden, ob die Kreditfinanzierung wirklich der richtige Weg ist, um die Anschaffung zu tätigen. Grundsätzlich sollten Kredite nur für längerfristige Investitionen aufgenommen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass den offenen Kreditraten immer auch noch ein gewisser Wert der mit dem Kredit angeschafften Güter gegenübersteht. Als Grundregel gilt daher, dass die Kreditlaufzeit die voraussichtliche Nutzungsdauer der mit Fremdgeld finanzierten Anschaffungen nicht übersteigen sollte.

Seit dem 2010 ist aufgrund einer EU-Richtlinie das neue Verbraucherkreditgesetz in Kraft, das zahlreiche Schutz- und Informationsbestimmungen zugunsten der Verbraucherinnen/Verbraucher enthält. Seit 2016 gibt es − aufgrund einer weiteren EU-Richtlinie − für Liegenschaftskredite besondere Bestimmungen, die im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) geregelt sind.

Weiterführende Links

Broschüre "Kredite" (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Es wurden keine Dokumente gefunden.