Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für Drittstaatsangehörige

Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Checkliste für die Übersiedlung mit eigenem Kfz
Übersiedlung mit eigenem Kfz
Thema Detailinformation Erledigt
Zoll/Steuer Wird mit dem eigenen Kfz aus einem Drittstaat nach Österreich übersiedelt, müssen unter Umständen Abgaben dafür entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen muss jedoch bei Übersiedlung weder Zoll noch Steuer für das Kfz bezahlt werden.  
Führerschein Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.  
Genehmigungsdatenbank Bei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden.  
Fahrzeugtypisierung Hat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden.  
Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe –NoVA (→ USP) bezahlt werden.

 
Zulassung Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden.  
Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  
Checkliste für die Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Übersiedlung ohne eigenes Kfz
Thema Detailinformationen Erledigt
Führerschein Der ausländische Führerschein muss innerhalb von sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich auf einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden.  
Straßenverkehrsregeln Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht).  
Vignette Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen).  

Weiterführende Links

Übersiedlung aus einem Nicht-EU-Staat (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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