Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Partnerschaftsverträge

Durch einen Partnerschaftsvertrag kann das Zusammenleben eines Paares während der Lebensgemeinschaft geregelt werden. Nicht immer bestehen Partnerschaften auf Dauer. Auch wenn Sie sich für den Fall einer Trennung von Ihrer Partnerin/Ihrem Partner rechtlich absichern wollen, ist es sinnvoll auf einen Vertrag zurückgreifen zu können. Um getroffene Vereinbarungen beweisen zu können, sollten Sie einen schriftlichen Vertrag abschließen. Da durch schriftlich festgesetzte Verträge verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, sollten Sie daher nicht aus Kostengründen auf den Vertragsabschluss verzichten. Die Verfassung des Vertrages sollten Sie einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK) oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (→ ÖRAK) übertragen. Verträge sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Diese Seite bietet Ihnen eine Auswahl an Bereichen, für die Vertragsabschlüsse sinnvoll sein können.

Teilung der Lebenshaltungskosten

In einer Lebensgemeinschaft sind die Ausgaben für das tägliche Leben oft ungleich verteilt. Um Probleme zwischen Paaren im Vorhinein zu vermeiden, ist es ratsam eine Übereinkunft über die Teilung der Lebenshaltungskosten zu treffen.

Mitarbeit im Betrieb des Partners

Wenn Sie im Betrieb der Partnerin/des Partners mitarbeiten, ist es sinnvoll einen Dienstvertrag abzuschließen, dann bekommen Sie für Ihre Tätigkeit den kollektivvertraglichen Lohn. Ansonsten haben Sie auch die Möglichkeit, sich als "stiller Gesellschafter" am Betrieb beteiligen zu lassen.

Unterhaltsvereinbarungen

Eine Unterhaltsvereinbarung z.B. für den Fall einer Trennung kann auf bestimmte Dauer geschlossen werden. Sie könnte z.B. mit dem Monatsersten der Trennung beginnen und dann enden, wenn das gemeinsame Kind ein bestimmtes Alter erreicht hat und daher der Mutter oder dem Vater wieder zugemutet werden kann berufstätig zu sein.

Wenden Sie sich für die Erstellung einer Unterhaltsvereinbarung an eine Notarin/einen Notar (→ ÖNK) oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt (→ ÖRAK).

Achtung

Bedenken Sie jedoch, dass sich aus einem in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft abgeschlossenen Unterhaltsvertrag kein Anspruch auf Witwenpension ableiten lässt.

Auch wenn Ihre Partnerin/Ihr Partner Opfer eines Unfalls wird, haben Sie im Gegensatz zur hinterbliebenen Ehegattin/zum hinterbliebenen Ehegatten keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der/dem Haftpflichtigen.

Wohnrecht

Wenn eine Partnerin/ein Partner allein Hauptmieterin/Hauptmieter oder Alleineigentümerin/Alleineigentümer der Wohnung ist, könnte vertraglich festgehalten werden, wie bei einer Trennung vorzugehen ist. So könnte hier z.B. niedergeschrieben werden, wann die Ex-Partnerin/der Ex-Partner bei einer Trennung die Wohnung räumen muss, beziehungsweise auch, ob während der Wohnungssuche noch Sachen gelagert werden können.

Vollmachten

Für bestimmte Situationen ist es sinnvoll, wenn sich Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten vertragliche Vollmachten einräumen. So kann der Partnerin/dem Partner eine Vollmacht für den medizinischen Notfall gegeben werden, damit sie/er etwa über medizinische Eingriffe entscheiden kann. Für betagte Paare kann eine gegenseitige Betreuungsverfügung gemacht werden, die die Partnerin/den Partner im Fall der Geschäftsunfähigkeit als Erwachsenenvertreterin/Erwachsenenvertreter einsetzt.

Vollmachten können missbräuchlich verwendet werden. Überlegen Sie sich alle Konsequenzen, bevor Sie Ihrer Partnerin/Ihrem Partner eine Vollmacht einräumen.

Es empfiehlt sich, eine Vollmacht zu befristen, damit diese automatisch erlischt und es keiner weiteren Handlungen mehr bedarf.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österreichische Notariatskammer

Es wurden keine Dokumente gefunden.