Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

L17 – Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung)

Allgemeine Informationen

Bevor mit der Fahrausbildung begonnen werden kann, muss bei einer Fahrschule ein Führerscheinantrag (Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung) im Rahmen der "vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B" (B-Führerschein mit 17 Jahren – L17) gestellt werden. Die Fahrschule kann frei gewählt werden – sie muss nur innerhalb Österreichs ansässig sein.

Der Antrag wird zwar bei der Fahrschule gestellt, das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung wird jedoch bei jener Führerscheinbehörde geführt, in deren Sprengel die besuchte Fahrschule ihren Sitz hat.

Wenn der Führerscheinantrag gestellt wurde, kann mit der Grundausbildung in der Fahrschule begonnen werden. Erst nach Absolvierung der Grundausbildung kann die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber einen Antrag auf Durchführung von Ausbildungsfahrten stellen. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15,5 Jahre
  • Nennung einer oder zweier Begleitpersonen, die die Ausbildungsfahrten durchführen
  • Ist die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte nicht selbst die Begleitperson für die Ausbildungsfahrten, wird zusätzlich die schriftliche Zustimmung von dieser/diesem benötigt
  • Ärztliches Gutachten

Zuständige Stelle

Für die Antragstellung: eine Fahrschule (→ WKO)

Verfahrensablauf

In der Fahrschule werden die persönlichen Daten direkt in das Führerscheinregister eingetragen.

Die Überprüfung der Richtigkeit der persönlichen Daten anhand des Ausdrucks, den die Fahrschule vorlegt, ist empfehlenswert, damit keine falschen Daten auf dem Führerschein aufscheinen. Der Ausdruck muss unterschrieben werden.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung in der Fahrschule:

Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.

Das ärztliche Gutachten sollte vor Beginn der Fahrausbildung erstellt werden und spätestens vor der Fahrprüfung aus Datenschutzgründen direkt an die zuständige Behörde gesendet oder dort abgegeben werden.

Spätestens bei der Theorieprüfung:

  • Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)

Spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung:

Kosten

Die Kosten sind je nach Fahrschule (→ WKO) unterschiedlich.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Es wurden keine Dokumente gefunden.