Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Vormerkdelikte

Vormerkdelikte und Rechtsfolgen
Delikte Rechtsfolgen
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille Geldstrafe:

300 Euro bis 3.700 Euro

Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz durch eine Person mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei Lenkerinnen/Lenkern der Klasse C und D Geldstrafe:
Klasse C: 36 Euro bis 2.180 Euro
Klasse D: 363 Euro bis 2.180 Euro
Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers Geldstrafe:
72 Euro bis 2.180 Euro
Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden Geldstrafe:
bis 2.180 Euro
Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer Geldstrafe:
bis 2.180 Euro
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen (Anmerkung: Das Befahren des Pannenstreifens ist zulässig, wenn die Bildung einer Rettungsgasse dies erfordert.) Geldstrafe:
bis 2.180 Euro
Befahren der Rettungsgasse mit mehrspurigem Kfz oder (wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden) auch mit einspurigem Kfz Geldstrafe:
72 Euro bis 2.180 Euro
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen Geldstrafe:
bis 726 Euro
Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln Geldstrafe:
bis 726 Euro
Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere
  • ein Übersetzen der Eisenbahnkreuzung zu versuchen, wenn nach der Lage des Straßenverkehrs (z.B. bei Verkehrsstockung) ein Anhalten auf der Eisenbahnkreuzung erforderlich werden könnte
  • geschlossene Schranken zu übersteigen, zu umfahren oder zu umgehen oder sich sonst unbefugt in den abgesperrten Raum zu begeben
  • Überfahren von Eisenbahnkreuzungen trotz Vorhandensein optischer oder akustischer Warnsignale oder bei ganz oder teilweise geschlossenem Schranken
Geldstrafe:
bis 726 Euro
Lenken eines Kfz, dessen
  • technischer Zustand oder
  • nicht entsprechend gesicherte Beladung
eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
Geldstrafe:
72 Euro bis 2.180 Euro
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung Geldstrafe:

bis 5.000 Euro

Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand
Abstand beträgt zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden
Geldstrafe:
bis 726 Euro

Ausführliche Informationen zum Thema "Alkohol am Steuer" allgemein sowie zu den Rechtsfolgen je nach Grad einer Alkoholisierung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Führerscheingesetz (FSG)

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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