Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zum Radfahren

Definition Fahrrad

Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man:

  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft angetrieben wird
  • Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller)
  • Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad oder Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (z.B. Elektrofahrrad)

Kinderfahrräder (= fahrzeugähnliches Kinderspielzeug mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h), Kleinfahrzeuge und Microscooter gelten nicht als Fahrrad; für Scooter gelten eigene Bestimmungen.

BMX-Räder sind kleinere stabile Fahrräder, die meist mit 20-Zoll-Reifen ausgestattet sind. BMX steht für "Bicycle MotoCross" und bezeichnet eine Sportart, bei der verschiedene Tricks oder Stunts ausgeführt werden. Werden sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, müssen sie den Bestimmungen der Fahrradverordnung entsprechen.

Wer darf Rad fahren?

Voraussetzungen für Radfahrerinnen/Radfahrer:

  • Mindestalter zwölf Jahre, mit Fahrradausweis zehn Jahre bzw. wenn das Kind das 9. Lebensjahr vollendet hat und die 4. Schulstufe besucht
  • Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Fahrradausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden
  • Alkohollimit 0,8 Promille (Alkoholbestimmungen)

Fahrrad und Umwelt

Das Fahrrad ist das erste und bis heute preiswerteste Individualverkehrsmittel. In Europa erlangte es seine größte Verbreitung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel durch motorisierte Kraftfahrzeuge ersetzt. Erst mit dem wachsenden ökologischen Bewusstsein seit den 70er Jahren erlangte das Fahrrad in wohlhabenden Nationen Europas wieder eine etwas größere Bedeutung im städtischen Verkehr.

Da Kraftfahrzeuge zu den Hauptverursachern von Umweltverschmutzung und Klimaveränderung gezählt werden, sollte das Fahrrad wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen vordringen.

Die in einer Stadt zurückgelegten Wege sind beispielsweise oft drei bis fünf Kilometer lang, also mit einem Fahrrad gut zu bewältigen. Als umweltfreundliches und energiesparendes Fortbewegungsmittel kann das Fahrrad dazu beitragen, die Kohlendioxid-Reduktion zu fördern. Es bilden sich durch Rad fahren keine Luftschadstoffe, kein Feinstaub und vor allem wird kein Lärm erzeugt. Zusätzlich hat Rad fahren Vorteile wie das Sparen von Zeit durch das Wegfallen der Parkplatzsuche oder die Verringerung von Gesundheitsproblemen (z.B. Herzinfarktrisiko) durch regelmäßige Bewegung.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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