Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Verfahren vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Das Verfahren bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ist kostenlos! Es ist nicht notwendig, eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zum Verfahren hinzuzuziehen.

Verfahrensablauf

Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Vorfeld kostenlose Beratung durch die Gleichbehandlungsbeauftragten im jeweiligen Ressort einzuholen und mit deren Unterstützung einen Antrag bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission einzubringen.

Auf Antrag oder von Amts wegen hat der befasste Senat der Bundes-Gleichbehandlungskommission ein Gutachten zu erstatten.

Zur Antragsstellung an die Kommission sind berechtigt:

  • jede Bewerberin/jeder Bewerber um Aufnahme in ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis des Bundes,
  • jede Dienstnehmerin/jeder Dienstnehmer, die/der z.B. eine Diskriminierung
    • des Gleichbehandlungsgebotes,
    • der Auswahlkriterien,
    • der Einreihung von Verwendungen und Arbeitsplätzen
    • der Ausschreibung von Arbeitsplätzen
    • oder eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes behauptet,
  • jede Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen für ihren Ressortbereich,
  • jede/jeder Gleichbehandlungsbeauftragte für ihren/seinen Vertretungsbereich

Ein Antrag an die Kommission ist grundsätzlich nur binnen sechs Monaten ab Kenntnis der behaupteten Diskriminierung oder Verletzung des Frauenförderungsgebotes zulässig. Davon bestehen einige Ausnahmen, z.B. ist ein Antrag wegen einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei der Beendigung des Dienst- und Ausbildungsverhältnisses binnen 14 Tagen zulässig.

Sobald ein Verfahren bei der Kommission anhängig ist, muss die Antragstellerin/der Antragsteller und die Vertreterin/der Vertreter des Dienstgebers, die/der der Diskriminierung beschuldigt wird, innerhalb von zwei Wochen verständigt werden.

Der befasste Senat der Kommission hat sein Gutachten innerhalb von sechs Monaten ab Einlagen des Antrags zu erstatten.

Stellt der Senat eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes oder des Frauenförderungsgebotes fest, muss er der zuständigen Leiterin/dem zuständigen Leiter des Ressorts schriftlich einen Vorschlag zur Verwirklichung der Gleichbehandlung übermitteln und sie/ihn auffordern, die Diskriminierung zu beenden und die für die Verletzung des Gebotes verantwortliche Bundesbedienstete/den verantwortlichen Bundesbediensteten nach den dienst- oder disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.

Nähere Informationen zur Bundes-Gleichbehandlungskommission finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Zusätzliche Informationen

Die Kontaktdaten der Bundes-Gleichbehandlungskommission ( BKA) finden sich auf den Seiten des Bundeskanzleramtes.

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)  

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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