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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Pensionsversicherung während der Pflege eines behinderten Kindes

Allgemeine Informationen

Eltern, Groß-, Wahl-, Stief- oder Pflegeeltern, die sich der Pflege eines behinderten Kindes in häuslicher Umgebung widmen, können sich auf Antrag in der Pensionsversicherung selbst versichern. Zu dieser Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist immer nur eine Person berechtigt.

Die Beiträge dafür werden aus den Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und aus Mitteln des Bundes getragen, sodass der/dem Selbstversicherten keine Kosten entstehen. Die Selbstversicherung ist längstens bis zum 40. Geburtstag des Kindes möglich.

Voraussetzungen

Die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes ist jedoch ausgeschlossen bei

Hinweis

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Auf Antrag können Personen, die irgendwann seit dem 1.1.1988 die Voraussetzungen für die Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes erfüllt haben, nachträglich die Selbstversicherung für höchstens 120 Monate beanspruchen. Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt!

Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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