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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Lebensmittel

Hinweis

Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.

Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.

Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.

Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig Einfuhrverbote verhängt werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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