Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Kfz-Import aus Drittländern

Kauf des Kfz in einem Drittland

Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

Achtung

Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

  • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
  • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
  • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
    Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
  • Eventuell Präferenznachweise
    Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

  • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
  • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
  • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

Achtung

Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

  • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
  • Versandanmeldung (elektronisch)
  • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
  • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

An Abgaben sind zu entrichten:

  • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
  • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
  • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
  • Normverbrauchsabgabe
    Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

Amtswege in Österreich

Hinweis

Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 5. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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