Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Konkursverfahren (Schuldenregulierungsverfahren)

Allgemeine Informationen

Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, Lösungen zwischen Gläubigerinnen/Gläubigern und Schuldnerinnen/Schuldnern zu finden, die die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin/des Schuldners beheben.

Tipp

Für alle Anträge liegen bei Gericht oder den Schuldenberatungsstellen entsprechende Formulare auf. Die Anträge können aber auch mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.

 Nähere Informationen zum Thema → Insolvenz bei Unternehmen finden sich auf USP.gv.at.

Voraussetzungen

Zuständige Stelle

Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Schuldnerin/der Schuldner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, und zwar im Zeitpunkt des Einlangens des Antrags bei Gericht.

Verfahrensablauf

Das Konkursverfahren kann auf Antrag einer Schuldnerin/eines Schuldners oder einer Gläubigerin/eines Gläubigers eingeleitet werden.

Bei Erfüllung aller formellen Voraussetzungen wird das Konkursverfahren mit Beschluss des Bezirksgerichts eröffnet.

Die erste Verhandlung findet etwa zwei Monate nach der Konkurseröffnung statt. Hier wird überprüft, ob die Gläubigerinnen/Gläubiger ihre Forderungen in der jeweiligen Höhe zu Recht angemeldet haben.

Achtung

Zu der ersten Verhandlung muss die Schuldnerin/der Schuldner unbedingt persönlich erscheinen, weil ihr/sein Antrag ansonsten als zurückgezogen gilt.

Das Privatkonkursverfahren dauert etwa zwei bis sechs Monate oder auch länger.

Erforderliche Unterlagen

Hier finden Sie den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens zum Download.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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