Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Einkommen

In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
  • Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Es wurden keine Dokumente gefunden.