Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zur Adoption

Allgemeines zur Freigabe zur Adoption

Wenn eine werdende Mutter ihr Kind nicht behalten kann, besteht die Möglichkeit, es zur Adoption freizugeben. Es wird empfohlen, bereits während der Schwangerschaft unverbindlich Kontakt mit einer Adoptionsberatungsstelle aufzunehmen. Dort erhalten betroffene Frauen eine unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Werdende Mütter, die sich gegen eine persönliche Betreuung entscheiden, können ihr Kind auch anonym in einem Krankenhaus zur Welt bringen oder es unmittelbar nach der Geburt in einem sogenannten "Babynest" abgeben. In beiden Fällen ist die medizinische Versorgung von Mutter und Kind gesichert. Frauen, die sich dafür entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Nach der Geburt kann die Mutter eine Einwilligungserklärung zur Adoption unterzeichnen und dabei die gewünschte Adoptionsform festlegen, also eine Inkognitoadoption, eine offene Adoption oder halb offene Adoption. Danach wird von der Adoptionsstelle nach geeigneten Adoptiveltern gesucht. In bestimmten Fällen ist zusätzlich die Zustimmung weiterer Personen erforderlich, etwa des Vaters.

Die Einwilligung zur Adoption kann bis zur gerichtlichen Bewilligung widerrufen werden. Diese Frist beträgt in der Regel etwa sechs Monate. Während dieses Zeitraums wird beobachtet, wie es dem Kind in der neuen Familie geht und ob sich die adoptierende Person oder das adoptierende Paar als geeignet erweisen. Auch die adoptierende Person oder das adoptierende Paar können innerhalb dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.

Allgemeines zur Adoption eines Kindes

Die Gründe, ein Kind adoptieren zu wollen, sind vielfältig. Eine Adoption eröffnet allen Beteiligten neue Chancen: für das Kind, für die abgebenden Eltern und für die adoptierende Person oder das adoptierende Paar. Aufgrund der hohen Zahl an Interessierten müssen Bewerberinnen/Bewerber um eine Adoptopn meist mit längeren Wartezeiten rechnen.

Auch für adoptierende Personen gilt ein Anspruch auf Elternkarenz. Ein Anspruch auf Wochengeld besteht hingegen nicht, da dieser mit Schwangerschaft und Entbindung verknüpft ist.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz

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