Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Energieversorgungsunternehmen

Für die An-, Ab- oder Ummeldung von Energieversorgungsanlagen (Gas, Strom, Fernwärme) ist der jeweilige Energieversorger zuständig. Meist ist für die Abmeldung eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vorgesehen.

Bei einer Abmeldung muss dem Energieversorger der Zählerstand vom Tag des Auszugs mitgeteilt werden. Mit diesem Zählerstand kann der Energieversorger die Energiekosten bis zum Auszugstermin ausrechnen. Bei der Abmeldung muss dem Energieversorger auch die neue Adresse mitgeteilt werden, damit die Rechnung zugestellt werden kann. In manchen Fällen ist es notwendig, einen Ablesetermin zu vereinbaren (z.B. Fernwärme Wien).

Wenn in der neuen Wohnung bereits Energie vorhanden ist und es sich um denselben Energieversorger handelt, kann gleichzeitig mit der Abmeldung die Anmeldung gemacht werden. Wenn in der neuen Wohnung noch keine Energie vorhanden ist, muss ein Termin für die Einschaltung in der neuen Wohnung vereinbart werden.

Bei der Ersteinschaltung in der neuen Wohnung muss die Mieterin/der Mieter oder die Eigentümerin/der Eigentümer persönlich anwesend sein oder sie/er ermächtigt eine Person (schriftlich), die beim Einschaltungstermin anwesend ist. Es muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Die Ersteinschaltung ist kostenpflichtig.

Wenn kein Zähler vorhanden ist, muss eine Elektrikerin/ein Elektriker (für Strom) oder eine Installateurin/ein Installateur (für Gas) eine Fertigstellungsanzeige erstellen. Die Mieterin/der Mieter oder die Eigentümerin/der Eigentümer muss diese Fertigstellungsanzeige beim Energieversorger einreichen.

Ein Anbieterwechsel ist möglich. Die Preise der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich zum Teil deutlich. Mit dem Tarifkalkulator der E-Control kann ein Preisvergleich durchgeführt werden.

Damit genau abgerechnet werden kann, sollte am Tag des Anbieterwechsels der Zähler abgelesen und der Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt gegeben werden. Ansonsten kann der Netzbetreiber den Zählerstand auch auf Basis bisheriger Verbrauchswerte bestimmen.

Hinweis

Bei Problemen bei der An- und Abmeldung des Strom- oder Gasbezugs oder beim Lieferantenwechsel, bei Bemängelung der Qualität einer Dienstleistung des Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens oder bei Beschwerden gegen eine Rechnung, kann ein Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control gerichtet werden. Vorher muss ein direkter Lösungsversuch mit dem betroffenen Unternehmen unternommen worden sein.

Tipp

Bei finanziellen Problemen oder bei Zahlungsschwierigkeiten sollte der Strom- bzw. Gasanbieter so rasch wie möglich kontaktiert werden. Mit dem Energieunternehmen kann eine Ratenzahlung oder spätere Bezahlung der Rechnung vereinbart werden. Viele Anbieter finden in solchen Fällen gemeinsam mit Ihren Kundinnen/Kunden eine Lösung.

Informationen zur Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc. finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Es wurden keine Dokumente gefunden.