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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Antrag auf Pflegegeld

Allgemeine Informationen

Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.

Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit kann die zuständige Unfallversicherungsanstalt von sich aus ein Verfahren einleiten.

Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos eingebracht werden. Sollte der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet worden sein, ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten.

Sofern ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegen, sollten diese dem Antrag beigelegt werden.

Zuständige Stelle

Zuständiger Versicherungsträger

Verfahrensablauf

Die Betroffenen erhalten ein Formular zugeschickt, in dem angegeben werden sollte, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können und ob bereits eine pflegebezogene Leistung in Anspruch genommen wird.

Achtung

Wichtig ist, dass dieses Formblatt unterschrieben an den zuständigen Entscheidungsträger zurückgesandt wird.

Zur Feststellung des Pflegebedarfes erfolgt eine Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Aufgrund des Gutachtens trifft die zuständige Stelle die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie Pflegegeld erhalten werden, und teilt Ihnen dies in Form eines Bescheides mit.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Zum Formular

Formulare zu diesem Thema  

Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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