Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Finanzielle Unterstützungen für Arbeitsuchende

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Arbeitslosengeld

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss die Anwartschaft (das ist das Mindesterfordernis an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in einem vorgegebenen Zeitraum) erfüllt sein.

Im Allgemeinen werden bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre benötigt.

Für Jugendliche unter 25 Jahren gilt jedoch, dass bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes bereits insgesamt 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen.

Detaillierte Informationen zum Arbeitslosengeld finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weitere finanzielle Leistungen

Hat eine Person Arbeitslosengeld bezogen und dabei die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.

Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at detaillierte Informationen zu Unterstützungen des Arbeitsmarktservice (AMS) für Arbeitsuchende.

Online-Ratgeber und -Rechner

Rechtsgrundlagen

 §§ 14, 33 bis 38 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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