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Vereine/Organisationen | Gemeinde Wallsee-Sindelburg

Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Mindestprofiltiefe von Reifen

Achtung

Die Mindestprofiltiefe ist als gesetzliche Mindestanforderung zu betrachten.

Sommerreifen

Sommerreifen von Kfz mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (z.B. Pkw, Lkw bis 3,5 t, Motorräder) müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Dies gilt auch für Anhänger bis 3,5 t, mit denen schneller als 25 km/h gefahren werden darf.

Für Sommerreifen von Lkw über 3,5 t und Anhänger über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.

Bei Motorfahrrädern (Mopeds) beträgt die Mindestprofiltiefe 1 mm.

Winterreifen

Winterreifen von Pkw und Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-Matsch- und Eisreifen bestimmt sind (Aufschrift "M + S", "M.S." oder "M & S"), sowie Spikereifen. Neben der Kennzeichnung "M + S", "M.S." oder "M & S" können Winterreifen auch mit einem zusätzlichem Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet sein.

Für Winterreifen von Lkw über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.

Winterreifen, die diese Mindestprofiltiefe nicht mehr erreichen, aber über der Mindestprofiltiefe von Sommerreifen liegen, dürfen grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit wird jedoch empfohlen, immer eigens für die Jahreszeit entwickelte Reifen zu verwenden.

Detaillierte Informationen zu den Themen "Winterreifenpflicht" und "Fahren im Winter" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Sonstige Bestimmungen

Reifen dürfen keine mit freiem Auge sichtbaren, bis zum Unterbau des Reifens reichenden Risse oder Ablösungen der Lauffläche oder der Seitenwände aufweisen.

Reifen von Pkw und Kombi müssen mit sogenannten "Indikatoren" versehen sein. Diese sollen erkennbar machen, ob die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht oder unterschritten wird.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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