Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Prätorischer Vergleich (Vergleich vor dem Bezirksgericht)

Durch den prätorischen Vergleich kann eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden, ohne dass die Streitsache bereits als Klage vor dem Gericht behandelt wird. Das Gericht wirkt dabei jedoch bereits mit.

Ein solcher prätorischer Vergleichsversuch kann vor der eigentlichen Klage beim Amtstag des Bezirksgerichts beantragt werden. Der Gegner erhält dann eine Ladung zu einem Vergleichsversuch bei Gericht. Der Gegner muss dieser Ladung allerdings nicht Folge leisten.

Wenn der Geladene nicht zum Vergleichsversuch erscheint oder die Parteien keine Einigung erzielen können, kann eine Klage eingebracht werden.

Erscheint der Geladene jedoch bei Gericht und erzielen die Parteien eine Einigung, ist der Rechtsstreit damit beigelegt.

Die Einbringungsgebühr bei Gericht für einen prätorischen Vergleich beträgt nur die Hälfte der Einbringungsgebühr für eine Klage. Die Gebühr ist vom jeweiligen Streitwert abhängig (je höher der Streitwert, desto höher die Gebühr).

Hinweis

Seit 1. August 2019 beträgt die Einbringungsgebühr auch dann nur die Hälfte der Einbringungsgebühr für eine Klage, wenn die Rechtssache in der ersten Verhandlung erster Instanz rechtswirksam verglichen wird.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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