Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Gerichtsverfahren

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung betroffene Personen können entweder sofort eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einbringen oder zuerst einen Antrag an die Gleichbehandlungskommission (GBK) stellen. Es ist möglich, die Gleichbehandlungskommission und das Gericht unabhängig voneinander anzurufen.

Wenn Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden oder die Zurücknahme einer Kündigung erreicht werden soll, muss jedenfalls das Gericht angerufen werden!

Das Gericht muss sich mit den Gutachten und Prüfungsergebnissen der Gleichbehandlungskommission befassen, ist aber nicht an diese gebunden, da ihnen keine Rechtskraft zukommt. Es muss aber ein davon abweichendes Urteil begründen.

Zuständige Stelle

  • Für Klagen, welche die Diskriminierung bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und die sonstige Arbeitswelt betreffen: das zuständige Arbeits- und Sozialgericht
  • Für Klagen, welche die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit oder des Geschlechts in sonstigen Bereichen betreffen: das zuständige Bezirksgericht 

Zusätzliche Informationen

Zur Durchsetzung der Rechtsansprüche ist es jedoch von Vorteil, ausreichend über die Rechte nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) informiert zu sein. Daher sollten sich Diskriminierungsopfer jedenfalls auch an die Institutionen für die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebots, die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und/oder die Gleichbehandlungskommission (GBK) wenden. Im Bereich der Arbeitswelt beraten auch die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaften ihre Mitglieder und können auch im Fall von Diskriminierung Rechtsschutz in Gerichtsverfahren gewähren.

Tipp

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist ein Dachverband von Nichtregierungsorganisationen (NGO), die in der Beratung von Diskriminierungsopfern tätig sind und kann bei Verfahren vor Gericht Unterstützung anbieten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt

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