Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zum Girokonto

Eröffnung eines Girokontos

Heutzutage werden fast alle notwendigen Geldtransaktionen, wie z.B. die Auszahlung des Gehalts oder die Bezahlung diverser Rechnungen, bargeldlos abgewickelt. Daher ist die Eröffnung eines Girokontos für den Erhalt und die Erledigung diverser Zahlungen erforderlich.

Das Girokonto ist ein Konto bei einer Bank, das zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Es wird daher auch Zahlungskonto genannt. Auf dem Girokonto werden alle Zahlungseingänge und -ausgänge erfasst und gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich der sogenannte Saldo, der die Differenz zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen darstellt.

Eröffnung eines Girokontos durch Jugendliche

Da Kinder und Jugendliche kaum Erfahrungen in Geldangelegenheiten haben, genießen sie bei Bankgeschäften einen besonderen rechtlichen Schutz. Banken, Sparkassen und Kreditinstitute haben daher bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht nur die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) über die Geschäftsfähigkeit Jugendlicher, sondern zusätzlich besondere Sorgfaltspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) zu beachten.

Mündige Minderjährige können ab dem 14. Geburtstag, sofern sie regelmäßige Einkünfte aus eigenem Erwerb (z.B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) beziehen, ohne Zustimmung ihrer Eltern ein Girokonto eröffnen und über dieses soweit selbstständig verfügen, als dadurch keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse eintritt. Allen anderen Jugendlichen darf die Bank oder der sonstige Zahlungsdienstleister nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters ein Girokonto eröffnen.

Konto- bzw. Überziehungsrahmen

Im Allgemeinen bieten Banken einen Kontorahmen an, bis zu dem das Girokonto kurzfristig überzogen werden kann. Dieser wird auch Überziehungsrahmen genannt und richtet sich in der Regel nach dem Nettomonatsgehalt der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers. Die meisten Banken gewähren einen Überziehungsrahmen von zwei bis vier Nettomonatsgehältern. Die Zinsen, die für den überzogenen Geldbetrag bezahlt werden müssen, sind vergleichsweise hoch. Sollte das Geld längerfristig benötigt werden, ist es oft günstiger, einen Kredit aufzunehmen.

Im Falle einer Überschreitung des vereinbarten Überziehungsrahmens können zusätzlich auch noch Verzugszinsen verrechnet werden. Ist die Überschreitung "erheblich" und dauert sie länger als einen Monat, muss die Bank der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber den Sollzinssatz sowie Verzugszinsen und Strafen mitteilen.

Kontoauszüge

Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber bekommen regelmäßig einen Kontoauszug zur Verfügung gestellt. Meistens kann der Kontoauszug über einen Drucker im SB-Foyer von Banken oder über das e-banking abgerufen werden. Der Kontoauszug beinhaltet alle die Abrechnungsperiode betreffenden Zahlungseingänge und -ausgänge sowie die angefallenen Zinsen. Um Streitfälle zu vermeiden, sollte der Kontoauszug möglichst rasch überprüft werden. Etwaige Einwendungen gegen den Kontoabschluss sollten innerhalb der am Auszug genannten Frist erhoben werden.

Dauerhafter Datenträger

Die Vertragsbedingungen für das Girokonto sowie alle Informationen, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber erhalten muss, können wahlweise in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger verlangt werden. Dazu muss die Information gespeichert werden und nicht verändert werden können sowie für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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