Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Früherkennung einer Behinderung eines Kindes

Erkennen einer Behinderung des Kindes

Manche Behinderungen zeigen sich nach ein paar Monaten, andere wirken sich später aus (zum Beispiel Gehörlosigkeit, die erst dann entdeckt wird, wenn das Kind sprechen lernen sollte).

Die im Eltern-Kind Pass vorgesehenen Routineuntersuchungen sollen Ihnen Sicherheit über die Entwicklung Ihres Kindes geben.

Wenn Ihr Kind beispielsweise

  • den Kopf nicht heben kann,
  • seine Arme und Beine besonders schlaff sind,
  • wenn es nie, selten oder schwach auf Singen, Kitzeln, Streicheln reagiert oder
  • Sie sonst irgendwelche Besonderheiten bemerken,

dann sollten Sie sich entweder mit

  • Ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt,
  • einer Elternberatungsstelle oder
  • einer Krankenhausambulanz

in Verbindung setzen. 

Auswirkungen der Behinderung

Es gibt angeborene Behinderungen, die man sofort nach der Geburt erkennt. Man kann dann ungefähr abschätzen, in welche Richtung die weitere Entwicklung gehen wird. In diesen Fällen setzen auch sofort gezielte Förderung, Therapie und medizinische Behandlung ein.

Meist lässt sich jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern noch nicht absehen, wie schwer eine Behinderung ist und welche Organe und Funktionen betroffen sind. Vor dem Kleinkindalter kann die Ärztin/der Arzt meist nur Vermutungen über Ursachen der Behinderung und die weitere Entwicklung äußern. Jede gründliche fachärztliche Untersuchung ermöglicht aber festzustellen, wo bei Ihrem Kind Beeinträchtigungen vorliegen.

Ein Kriterium für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist frühzeitig einsetzende und gezielte Förderung.

Tipp

Scheuen Sie sich nicht, genau nachzufragen. Sollten Sie keine befriedigenden Antworten auf Ihre Fragen bekommen, suchen Sie andere Ärztinnen/Ärzte oder Betreuungseinrichtungen auf.

Beratungsmöglichkeiten zu Fragen der Behinderung

Es gibt in allen Bundesländern Einrichtungen (zum Beispiel Vereine, Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik), die unbürokratisch Information, Beratung und Betreuung bei Fragen zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Ihres Kindes anbieten.

Tipp

In jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice werden Kinder und Jugendliche und deren Familien über die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehenden sozialen, rechtlichen und finanziellen Unterstützungsangebote grundsätzlich informiert und gezielt an die jeweils regional zuständigen Stellen verwiesen.

Informationen und Beratung zum Thema Pflege bietet das BürgerInnenservice des Sozialministeriums unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 16 11 sowie die Internetplattform für pflegende Angehörige.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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