Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Haltung von Listenhunden in Wien

Für Hunde gewisser Hunderassen gilt in Wien die Hundeführscheinpflicht: Jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund hält bzw. verwahrt, der ein erhöhtes Gefährdungspotential hat, muss die Hundeführscheinprüfung positiv absolvieren. Folgende Hunde und Kreuzungen dieser Hunde untereinander bzw. mit anderen Hunden sind Listenhunde ("Kampfhunde") und gelten als hundeführscheinpflichtig:

  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Pit Bull Terrier
  • Rottweiler
  • Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)

Hunde der genannten Rassen müssen an öffentlichen Orten einen Maulkorb und eine Leine tragen. Davon ausgenommen sind an allen Seiten umzäunte Hundezonen. In nicht abgezäunten Hundeauslaufzonen gilt Maulkorbpflicht. Diese Verpflichtungen gelten auch für Personen, die mit ihrem Hund der oben genannten Rassen nur kurz in Wien aufhältig sind. In besonderen Fällen ist eine Ausnahmegenehmigung möglich. 

Die Halterin/der Halter des Hundes muss die Hundeführscheinprüfung binnen drei Monaten ab Aufnahme der Haltung des Hundes ablegen. Halterin/Halter ist, wer im eigenen Namen entscheidet, wie der Hund betreut oder beaufsichtigt wird. 21 bis 24 Monate nach der erstmaligen positiven Absolvierung muss die Halterin/der Halter mit dem Hund die Hundeführscheinprüfung wiederholen.

Die Verwahrerin/der Verwahrer muss bereits zu Beginn ihrer/seiner Tätigkeit die Hundeführscheinprüfung positiv absolviert haben. Verwahrerin/Verwahrer ist, wer die unmittelbare Herrschaft über das Verhalten des Hundes ausübt.

Personen unter 16 Jahren und Personen, die wegen gewisser Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, dürfen die Hundeführscheinprüfung nicht ablegen und dürfen daher auch mit keinem dieser Hunde in Wien an öffentliche Orte gehen.

Jede Person, die einen Hund der genannten Hunderassen an öffentlichen Orten führt, ist verpflichtet, den Hundeführschein und die Zusatzkarte sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen.

Personen, die sich in einem durch Alkohol (Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 Promille oder darüber) oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, dürfen die oben genannten Hunde an öffentlichen Orten nicht führen.

Wer ab 1. Juli 2019 einen Hund in Wien anmelden möchte und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten hat, muss zuvor einen Kurs für einen Sachkundenachweis besucht haben. Der Nachweis über den Besuch des Sachkundekurses ist bei der Anmeldung des Hundes verpflichtend vorzulegen. Weitere Informationen für Hundehalterinnen/Hundehalter in Wien, u.a. zu Sachkundenachweis, Maulkorb- bzw. Leinenzwang, finden sich im Kapitel "Leben in der Stadt Wien".

Weiterführende Links

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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