Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Erwerb der Klasse AM ("Mopedführerschein")

Allgemeine Informationen

Ein Moped ist laut Gesetz als ein Motorfahrrad mit bis zu 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h zugelassener Bauartgeschwindigkeit definiert.

Für das Lenken von Mopeds ist die Lenkberechtigung Klasse AM (umgangssprachlich oft auch als "Mopedführerschein" bezeichnet) erforderlich. Diese Klasse findet sich am Führerschein – für jede Bewerberin/jeden Bewerber wird daher ein Scheckkartenführerschein ausgestellt.

Mopedausweise bleiben weiterhin gültig, müssen aber bis 19. Jänner 2033 in einen "Mopedführerschein" umgeschrieben werden (Kosten: 49,50 Euro).

Die Klasse AM kann ab 15 Jahren erworben werden. Die Ausbildung zur Erlangung der Lenkberechtigung für die Klasse AM kann frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden.

Besitzt jemand eine der nachfolgend angeführten Lenkberechtigungen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und F, so umfasst dies auch die Klasse AM. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Personen, die keinen Wohnsitz in Österreich haben, dürfen ab 15 Jahren in Österreich Mopeds lenken, benötigen dafür aber einen "Mopedführerschein" (Lenkberechtigung der Klasse AM).
Die Klasse AM (Scheckkartenführerschein) ist auch von anderen EWR-Staaten anzuerkennen. Es besteht dahingehend künftig keine Rechtsunsicherheit mehr. Auch wenn die bisherigen Mopedausweise innerstaatlich als Lenkberechtigung für die Klasse AM gelten, ist die Rechtslage (Frage der Anerkennung) von Mopedausweisen im Ausland nicht eindeutig!

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Theoriekurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) und eine Theorieprüfung (Mopedprüfung)
  • Praxiskurs über sechs Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) am Übungsplatz
  • Nachweis über ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Instruktorin/dem Instruktor oder der Fahrlehrerin/dem Fahrlehrer
  • Praxiskurs über zwei Unterrichtseinheiten (à 50 Minuten) Lenken im öffentlichen Verkehr
  • Unter 16 Jahren: Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • Ärztliches Gutachten, wenn die Klasse AM ab 20 Jahren beantragt wird.

Der sechsstündige Praxiskurs am Übungsplatz kann zugunsten des Fahrens im Verkehr verkürzt werden, sofern die Gesamtdauer von acht Übungseinheiten für die Praxisausbildung nicht unterschritten wird.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Der Führerscheinakt wird mit Foto und allen Unterlagen der Behörde übermittelt, die die Herstellung des Führerscheins veranlasst. Allerdings muss die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber dann 15 Jahre alt sein. Zu dem Zeitpunkt hat die Fahrschule (→ WKO) oder der Autofahrerclub auch einen vorläufigen Führerschein auszustellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis – mit anderen Dokumenten ist eine Ausweisleistung nur bei der Führerscheinbehörde möglich!)
  • Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Antragstellerin/den Antragsteller einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
  • unter 16-Jährige: zusätzlich
    • Einwilligungserklärung einer/eines Erziehungsberechtigten

Kosten

Gebühr für die Erteilung einer Lenkberechtigung: 60,50 Euro

Zusätzliche Informationen

Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Mopeds gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).

Weiterführende Links

Moped (→ ÖAMTC)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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