Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Möbel und andere Anschaffungen für die Wohnung

Grundsätzlich ist die Käuferin/der Käufer auch Eigentümerin/Eigentümer der von ihr/ihm angeschafften Güter. Die Partnerin/der Partner hat rechtlich keinen Anspruch auf Miteigentum. Dies gilt auch dann, wenn eine/einer vorwiegend den Haushalt führt. Nur bei Vorliegen entsprechender schriftlicher Verträge ist die haushaltsführende Lebensgefährtin/der haushaltsführende Lebensgefährte Miteigentümerin/Miteigentümer des Hausrates, wenn dieser nicht von ihr/ihm angeschafft wurde. So kann sie/er auch Rechte an den für die Wohnung gekauften Möbeln und anderen Anschaffungen erwerben.

Hinweis

Je nach Inhalt des abgeschlossenen Vertrages kann der Anteil am Hausrat mitgenommen oder eine Ausgleichszahlung nach allgemeinem Schuldrecht verlangt werden.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

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