Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Familienzeitbonus für Väter

Allgemeines zum Familienzeitbonus für Väter

Bei Geburten gibt es die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen (sogenannter "Familienzeitbonus").

Den Familienzeitbonus (FZB) erhalten Väter, wenn sie Familienzeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie anlässlich der gerade erfolgten Geburt alle Erwerbstätigkeiten vorübergehend einstellen und sich intensiv und ausschließlich der Familie widmen.

Der FZB muss bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Beispiele für Familienzeit sind:

  • Papamonat (Freistellung anlässlich der Geburt)
  • (Mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbarter) Sonderurlaub gegen Entfall der Bezüge
  • Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst ("Papamonat")
  • Unterbrechung der selbstständigen Tätigkeit samt Abmeldung bei der Sozialversicherung
  • Ruhendmeldung des Gewerbes

Achtung

Ein Krankenstand bzw. ein Erholungsurlaub gelten nicht als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit. Für solche Zeiträume gebührt daher kein FZB.

Bezugsdauer und Höhe

Die Familienzeit kann wahlweise 28, 29, 30 oder 31 Tage dauern (sogenannter "Familienmonat"). Die gewählte Bezugsdauer des FZB muss mit der in Anspruch genommenen Familienzeit übereinstimmen.

Der FZB beträgt für Geburten ab 1. Jänner 2025 54,87 Euro täglich, somit gesamt rund 1.700 Euro.

Anspruchsvoraussetzungen bei Familienzeitbonus für Väter

Ein Anspruch auf den Familienzeitbonus besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
  • Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil, Kind und anderem Elternteil in Österreich
  • Ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil sowie idente Hauptwohnsitzmeldungen
  • Inanspruchnahme der Familienzeit
  • Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses vor Bezugsbeginn
  • Für Nicht-Österreicher zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz bzw. nach dem Asylgesetz 2005

Erwerbstätigkeitserfordernis

Wer den FZB in Anspruch nehmen will, muss in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor Bezugsbeginn der Leistung durchgehend eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich und ununterbrochen ausüben.

Zeiten der Väterkarenz bzw. Zeiten einer karenzähnlichen Situation von Gewerbebetreibenden oder Landwirten bis maximal zum 2. Geburtstag des älteren Kindes sind der Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungsrechtlichen Erwerbstätigkeit gleichgestellt.

In diesem Zeitraum dürfen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld etc.) bezogen worden sein. Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit von insgesamt bis zu 14 Tagen sind zulässig. Auch Krankenstand oder Erholungsurlaub bei aufrechtem Dienstverhältnis mit Lohnfortzahlung gelten nicht als Unterbrechung.

Nach Ende der Familienzeit muss eine Erwerbstätigkeit tatsächlich wieder ausgeübt werden. Die Inanspruchnahme einer Väterkarenz gilt als Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. 

Antrag für Familienzeitbonus für Väter

Der FZB muss beantragt werden. Die Beantragung ist frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes möglich und muss spätestens binnen 121 Tagen ab dem Tag der Geburt erfolgen.

Für den Antrag gibt es ein eigenes Antragsformular.

Das ausgefüllte Antragsformular muss mit den entsprechenden Nachweisen (Anlage 1 zum Antragsformular) an die Krankenkasse übermittelt werden, bei der der Vater am letzten Tag vor der Familienzeit als Erwerbstätiger versichert war. Bei der Antragstellung muss die Bezugsdauer des FZB (zwischen 28 und 31 Tagen) verbindlich festgelegt werden. Eine spätere Änderung der gewählten Bezugsdauer ist binnen 182 Tagen ab dem Tag der Geburt unter bestimmten Voraussetzungen einmalig möglich. 

Der Familienzeitbonus gebührt bei einer Geburt im Krankenhaus (auch bei Aufenthalt im Familienzimmer) frühestens ab Entlassung von Mutter und Kind aus dem Krankenhaus.

Falls Ihr Kind aus medizinischen Gründen (allein) ins Krankenhaus kommt bzw. aus medizinischen Gründen darin verbleibt (z.B. als Frühchen) oder die Mutter aus medizinischen Gründen im Krankenhaus ist, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.

Weiterführende Links

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

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