Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz

Allgemeine Informationen

Ein Kfz wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich steht oder generell verkehrsbehindernd geparkt wurde.

Beispiel

  • Parken in zweiter Spur
  • Parken vor einer Hauseinfahrt
  • Parken in einer Lade-, Taxi- oder Abschleppzone
  • Parken in einem Halte- und Parkverbot, wenn das Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt wurde

Fristen

Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen binnen sechs, Fahrzeuge ohne Kennzeichen binnen zwei Monaten übernommen werden. Beachten Sie, dass pro Tag Verwahrkosten anfallen.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über

  • den Aufenthaltsort des abgeschleppten Kfz,
  • die Abholzeiten,
  • die Kosten und mitzubringenden Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel:

Kosten

  • Gebühr für das Abschleppen
  • Gebühr für die Aufbewahrung des Kfz
  • Unter Umständen eine Polizeistrafe

Die Kosten für die Abschleppung und die Aufbewahrung des Kfz müssen von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer oder deren/dessen Beauftragten bei der Übernahme bezahlt werden. Wird das Kfz nicht übernommen oder wird die Bezahlung bei der Übernahme verweigert, müssen die Kosten mit Bescheid vorgeschrieben werden. Gegen diesen kann die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer ein Rechtsmittel erheben.

Nähere Informationen zur Abschleppung und Aufbewahrung von Kfz finden sich auf den Portalen folgender Landeshauptstädte:

→ Graz

→ Innsbruck

→ Salzburg

→ St. Pölten

→ Wien

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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