Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Einreise und Aufenthalt

  • Für die Einreise, den Aufenthalt in Österreich und die Ausreise benötigen Studierende aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus im Regelfall ein Visum. Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Ausland beantragt werden.
  • Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Für Studierende ist das die "Aufenthaltsbewilligung – Studierende". Diese muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 3 bis 6 Monate vor der geplanten Einreise nach Österreich zu stellen. Ist die Einreise ohne Visum erlaubt, kann der Erstantrag auch nach der Einreise bei der Niederlassungsbehörde in Österreich abgegeben werden.
    Dauert der Aufenthalt in Österreich maximal sechs Monate, wird kein Aufenthaltstitel benötigt, es genügt das Visum.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
  • Angaben zur Finanzierung des Aufenthalts:
    • Studierende bis zum 24. Lebensjahr müssen 613,16 Euro für jeden Aufenthaltsmonat,
    • ab dem 24. Lebensjahr 1.110,26 Euro für jeden Monat
    jedoch maximal für 12 Monate im Voraus, nachweisen.
    Dies ist zum Beispiel durch ein Guthaben auf einem Sparbuch oder Konto bei einer österreichischen Bank oder durch eine Haftungserklärung oder einen Unterhaltsvertrag einer in Österreich lebenden Person möglich. Auch ist eine Bestätigung über eine zukünftige Unterhaltsleistung aus dem Herkunftsland grundsätzlich möglich – dieser Nachweis ist allerdings aufwendiger. Weiters kommt als Nachweis der Ankauf von Traveller Cheques in entsprechendem Ausmaß oder auch eine Bestätigung über ein Stipendium in Betracht.
  • Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft wie durch Mietvertrag, Wohnrechtsvereinbarung oder Reservierungsbestätigung für die Dauer von 12 Monaten
  • Nachweis über regelmäßige Aufwendungen wie Miete, Betriebskosten, Alimente, Kreditbelastungen (diese durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes),
  • Krankenversicherungsnachweis von der erwarteten Genehmigung des Antrages bis zur Aufnahme des Studiums in Österreich oder bis zur Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung. Die Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskase ist auf Aufforderung der Inlandsbehörde nachzuweisen.

Weiterführende Links

Liste der Visumspflichten (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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