Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

Anhängerinnen/Anhänger einer bisher nicht gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft können sich zu einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft" zusammenschließen. Diese besitzt Rechtspersönlichkeit, ist aber im Gegensatz zur gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft keine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Der Status der eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erlangt werden. Dazu gehört unter anderem die Vorlage von dem Gesetz entsprechenden Statuten und der Nachweis, dass der Bekenntnisgemeinschaft mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich angehören. Diese Personen dürfen nicht Mitglieder einer anderen staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft oder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sein.

Vom Bundeskanzleramt (im Speziellen vom Kultusamt) wird ein öffentliches Register über die religiösen Bekenntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit geführt. Diese haben das Recht, sich als "staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft" zu bezeichnen.

Nach einem Bestand als Bekenntnisgemeinschaft in Österreich über einen Zeitraum von zumindest 20 Jahren (davon 10 Jahre in organisierter Form und zumindest 5 Jahre als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft) kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine gesetzliche Anerkennung erfolgen. Dazu gehört unter anderem das Erfordernis einer Angehörigenzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der österreichischen Bevölkerung nach der letzten Volkszählung.

In Österreich gibt es derzeit folgende 12 staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (in alphabetischer Reihenfolge):

Hinweis

Kontaktdaten der einzelnen religiösen Bekenntnisgemeinschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (Kultusamt) (→ BKA)

Letzte Aktualisierung: 8. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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