Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden. Benutzerinnen/Benutzern des ERV stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen: Übermittlungsstellen bzw. JustizOnline.

Übermittlungsstellen

Teilnehmerinnen/Teilnehmer bringen Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften ein. Rückmeldungen erfolgen elektronisch über die Übermittlungsstellen.

Die Nutzung von Übermittlungsstellen steht grundsätzlich jeder Person zur Verfügung. Es fallen Grundgebühren sowie Gebühren pro Übermittlung an. Manche Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen, z.B. Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Kreditinstitute, Versicherungen und Sozialversicherungsträger.

JustizOnline

JustizOnline ermöglicht es Bürgerinnen/Bürgern, mit der ID Austria kostenfreie elektronische Eingaben bei Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften zu machen. Rückmeldungen erfolgen jedoch nicht über JustizOnline. Zustellungen erfolgen postalisch oder über das Zentrale elektronische Postfach, sofern aktiviert.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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