Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Gemeindewohnungen

Viele Städte und Gemeinden stellen sehr günstige Wohnungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen, um sich vormerken zu lassen, variieren aber stark.

In den meisten Fällen verlangte Voraussetzungen für die Anmeldung:

  • Bestimmtes Mindestalter
  • Staatsbürgerschaft
    • Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
    • EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
    • EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
    • Schweizer Staatsbürgerin/Schweizer Staatsbürger oder
    • Personen mit Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" oder
    • Flüchtling nach der Genfer Konvention
  • Mindestdauer des Hauptwohnsitzes: in österreichischen Gemeinden gelten unterschiedliche Regelungen diesbezüglich (in Wien: mindestens zwei Jahre)
  • Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf bestimmte jährliche Höchstgrenzen nicht übersteigen

Erledigen Sie Ihren Antrag auf Zuweisung einer Gemeindewohnung online.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Behörde das Verfahren anbietet.

Seit Oktober 2002 ist es möglich, dass sich zwei miteinander lebende Personen (z.B. Lebensgemeinschaft) für eine Gemeindewohnung gemeinsam eintragen lassen können.

In manchen Gemeinden (z.B. Wien) können sich Jugendliche bereits ab dem 17. Geburtstag für eine Gemeindewohnung anmelden.

Tipp

Detaillierte Informationen über Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Stadt- oder Gemeindeamt des jeweiligen Wohnortes.

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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