Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Landtage

Allgemeines zum Landtag

Die Landtage sind die Parlamente der einzelnen Bundesländer. Sie beschließen die österreichischen Landesgesetze.

In allen Bundesländern herrscht – im Gegensatz zum Bund – das Einkammersystem. Die Gesetzgebungsperiode ist in den einzelnen Landesverfassungsgesetzen geregelt. Derzeit dauert die Gesetzgebungsperiode der Landtage in allen Bundesländern fünf Jahre. Mit einer Ausnahme: In Oberösterreich muss der Landtag nach spätestens sechs Jahren gewählt werden.

Mitglieder des Landtages

Die Organe und die Anzahl der Mitglieder des Landtages sind landesverfassungsrechtlich geregelt. Daher ist die Mitgliederanzahl in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. In Salzburg z.B. besteht der Landtag aus 36 Mitgliedern, in Wien aus 100 Mitgliedern.

Eine Sonderstellung nimmt der Wiener Landtag ein, da Wien zugleich Gemeinde und Bundesland ist. Der Landtag und der Gemeinderat werden in Wien aus denselben Personen gebildet. Das bedeutet, wenn Landesgesetze beschlossen werden, so kommen sie als Landtag zusammen, handelt es sich um gemeinderechtliche Angelegenheiten, so versammeln sie sich als Gemeinderat.

Aufgaben des Landtages

Die wichtigste Aufgabe der Landtage ist die Gesetzgebung der Bundesländer.

Hinweis

Nähere Informationen zu "Der Weg der Landesgesetzgebung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Die Landtage wählen die jeweilige Landesregierung und bestimmen auch, je nach dem Stärkeverhältnis des neu gewählten Landtages ihre Vertreterinnen/Vertreter im Bundesrates. Daneben besitzen die Landtage zahlreiche Mitwirkungs- und Kontrollrechte, wie z.B. die Überprüfung der Landesregierung, das Recht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Überprüfung des Haushaltsrechtes.

Weiterführende Links

Die Landtage (→ Parlamentsdirektion)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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