Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Mahnverfahren

Im Rahmen eines Mahnverfahrens erlässt das Gericht bei Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl. Das Gericht prüft dabei zunächst nicht, ob die klagende Partei wirklich einen Anspruch auf Zahlung der Geldsumme gegen die beklagte Partei hat.

Hinweis

Nähere Informationen zum Thema "Anwaltspflicht" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Der Zahlungsbefehl trägt die Aufschrift "bedingter Zahlungsbefehl". Mit ihm wird der beklagten Partei aufgetragen, binnen 14 Tagen die Forderung samt Zinsen zu bezahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben.

Achtung

Nur durch einen Einspruch wird der Zahlungsbefehl außer Kraft gesetzt. Wenn kein Einspruch gegen den Zahlungsbefehl erfolgt, wird er rechtskräftig – auch wenn die Forderung nicht zu Recht besteht. Die klagende Partei kann dann mittels Zwangsvollstreckung die Zahlung der eingemahnten Summe erzwingen.

Wenn die beklagte Partei der Forderung nachkommt und den Geldbetrag zuzüglich Kosten innerhalb der Frist bezahlt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Soll nur die Kostenentscheidung alleine bekämpft werden, muss gegen diese ein Rekurs eingebracht werden.

Hinweis

Die gesamte zu zahlende Summe findet sich im letzten Absatz des Zahlungsbefehls.

Erhebt die beklagte Partei rechtzeitig Einspruch, tritt der Zahlungsbefehl außer Kraft und das Gericht lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung.

Tipp

Besteht die Forderung zum Teil zu Recht, sollten Sie noch während der Einspruchsfrist den Amtstag des Bezirksgerichts aufsuchen oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Weiterführende Links

Rechtsanwaltsverzeichnis ( ÖRAK)

Zum Formular

Mahnklage

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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