Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Problemstoffe

Problemstoffe sind gefährliche (z.B. entzündbare) Abfälle, die üblicherweise in privaten Haushalten anfallen. Auch gefährliche Abfälle aus Betrieben können als Problemstoffe gelten, wenn sie nach Art und Menge mit solchen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.

Als Problemstoffe gelten die genannten gefährlichen Abfälle nur, solange sie sich in der Gewahrsame der Abfallerzeugerin/des Abfallerzeugers befinden. Nach der Übergabe des Problemstoffs an eine Abfallsammlerin/einen Abfallsammler bzw. an eine Abfallbehandlerin/einen Abfallbehandler gelten die Sonderbestimmungen für Problemstoffe nicht mehr, sondern die allgemeinen Regelungen für gefährliche Abfälle.

Im Hausmüll oder in der Toilette entsorgt, können sie der Umwelt und der Gesundheit des Menschen schaden. Sie werden deshalb auf eigenen Problemsammelstellen gesammelt und dort umweltgerecht behandelt. Zu Problemstoffen gehören beispielsweise:

  • Altmedikamente ohne Schachteln
  • Altmineralöle (z.B. Motoröl)
  • Batterien/Akkus
  • Energiesparlampen
  • Farben, Lacke, Kleber, Düngemittel, Verdünnungsmittel u.Ä.
  • Fieberthermometer (quecksilberhaltig)
  • Fotochemikalien
  • Gasflaschen, -kartuschen (mit Inhalt)
  • Injektionsspritzen
  • Ölfilter
  • Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen
  • Säuren und Laugen
  • Unbekannte, nicht identifizierbare Stoffe
  • Unkrautvernichter

Hinweis

Jedes Geschäft, das Gerätebatterien verkauft, muss alte Batterien, Knopfzellen und Akkus kostenlos zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht besteht unabhängig von Geschäftsgröße und unabhängig von einem Kauf von Batterien. Alte Fahrzeug-/Starterbatterien werden getrennt von den Gerätebatterien gesammelt. Jeder, der derartige Batterien verkauft (z.B. Kfz-Werkstätte, Kfz-Ersatzteilhandel) muss diese unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurücknehmen. Eine kostenlose Rückgabemöglichkeit für Gerätebatterien als auch Fahrzeug-Starterbatterien besteht bei den örtlichen Müllsammelzentren bzw. Mistplätzen.

Spritzen und Nadeln müssen in stichfesten, fest verschlossenen Behältern abgegeben werden.

Letzte Aktualisierung: 15. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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