Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht es älteren Arbeitnehmerinnen/älteren Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für eine gewisse Zeit vor dem Pensionsantritt zu reduzieren. Das Besondere daran: Sie können Ihre Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent verringern, bekommen aber einen Lohnausgleich in der Höhe von 50 Prozent des Unterschiedsbetrages, bei einer Arbeitszeitverringerung um 40 Prozent also weiterhin 80 Prozent Ihres bisherigen Einkommens ausbezahlt. Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden von der Dienstgeberin/vom Dienstgeber in der bisherigen Höhe weiterbezahlt, d.h. Sie verlieren keinen dieser Ansprüche. Auch auf die Höhe der Abfertigung hat die Verringerung der Arbeitszeit keine Auswirkungen.

Auch für Dienstgeberinnen/Dienstgeber bietet die Altersteilzeit Vorteile, da ein Teil des Gehalts durch das Altersteilzeitgeld des Arbeitsmarktservice finanziert wird.

Ein Zugang zur Altersteilzeit ist frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich.

Für Männer gilt daher  ein Zugangsalter von 60 Jahren. Für Frauen ist die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Nähere Informationen und häufige Fragen zur Altersteilzeit (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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