Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Ich werde geklagt

Eine Klage kommt meist nicht völlig überraschend, sondern kündigt sich an. In der Regel ist eine Auseinandersetzung schon länger im Gange, eine Rechnung unbezahlt oder eine Erbschaft streitig. Auch familienrechtliche Angelegenheiten haben eine Vorlaufzeit.

Kein Schreiben wegwerfen

Jedes Schreiben, in dem Ansprüche behauptet werden, sollte gelesen und der Absender beachtet werden. Wenn ein Schreiben vom Gericht mit einer Aufforderung zur Bezahlung einer Forderung kommt, ist Eile geboten.

Beispiel

Sie bekommen eine Mahnklage zugestellt. Sollten Sie keinen Einspruch erheben, entsteht ein rechtskräftiger Exekutionstitel, der durchgesetzt werden kann, auch wenn der Anspruch objektiv nicht zu Recht besteht.

Unterlagen vorbereiten

Das Sammeln aller Unterlagen und auch Notizen über Namen potenzieller Zeugen ist empfohlen, um die Version der Sachlage zweifelsfrei vor dem Richter darlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Ablauf eines Zivilverfahrens".

Beratungsstellen aufsuchen

Die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern haben an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer ( RAK).

Einigung suchen oder Klage beantworten

Wenn die eingeklagte Forderung zu Recht besteht, kann die beklagte Partei einen Einspruch unterlassen oder den Anspruch vor Gericht anerkennen – es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil. Damit kann eine längere Prozessdauer und damit auch weitere Prozesskosten verhindert werden.

Ist die beklagte Partei außerstande, eine eingeklagte Geldforderung sofort zu begleichen, kann unter Umständen eine Teilzahlung vereinbart werden. Damit werden zusätzliche Kosten zur Durchsetzung bzw. Exekution etwaiger Ansprüche vermieden.

Sollte die eingeklagte Forderung jedoch in den Augen der beklagten Partei nicht zu Recht bestehen, sollte diese – unter Einhaltung der angegebenen Frist – die Klage beantworten und Beweismittel zu ihrer Verteidigung anführen.

Tipp

Bedenken Sie jedoch immer auch die Kostenfolgen eines Zivilprozesses. Zur Einschätzung des Prozesserfolges empfiehlt es sich, im individuellen Einzelfall einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Hinweis

Im zivilrechtlichen Verfahren besteht auch die Möglichkeit, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen. Die Initiative dazu geht vom Gericht oder von den Parteien aus. Ebenso kann ein "prätorischer Vergleichsversuch" beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden. Dabei wird noch vor der eigentlichen Klage versucht, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen.

Weiterführende Links

Rechtsanwaltsverzeichnis ( ÖRAK)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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