Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Verfahrenshilfeverteidigung

In den Fällen der notwendigen Verteidigung werden Beschuldigte oder Angeklagte und gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter aufgefordert, einen Verteidiger zu wählen oder die Beistellung einer Verfahrenshilfeverteidigung zu beantragen. 

Es wird den Beschuldigten oder Angeklagten auf Antrag eine Verteidigung beigestellt, deren Kosten sie nicht oder nur zum Teil tragen müssen, wenn sie ansonsten außerstande sind, für sich oder ihre Familie den Lebensunterhalt zu bestreiten (Verfahrenshilfeverteidigung). Dies gilt jedoch nur 

  • in den Fällen der notwendigen Verteidigung,
  • bei schwieriger Sach- oder Rechtslage,
  • zur Ausführung angemeldeter Rechtsmittel, oder
  • wenn der Beschuldigte bzw. der Angeklagte blind, gehörlos, stumm, auf andere Weise behindert oder der Gerichtssprache nicht hinreichend kundig ist und deshalb nicht in der Lage ist, sich selbst zweckentsprechend zu verteidigen. 

Handelt es sich um einen jugendlichen Beschuldigten zwischen 14 und 18 Jahren muss ihm, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Verteidigungskosten sein Fortkommen erschweren würde,

  • im Verfahren vor den Landesgerichten für das gesamte Verfahren und
  • im bezirksgerichtlichen Verfahren, wenn dies, etwa zur Wahrung seiner Rechte, notwendig oder zweckmäßig ist, jedenfalls aber, wenn ihm kein gesetzlicher Vertreter im Strafverfahren beisteht,

Verfahrenshilfeverteidigung gewährt werden.

Der Verteidiger wird nach Beschluss des Gerichts von der für den Sitz des Gerichts zuständigen Rechtsanwaltskammer gestellt.

Hinweis

Mit dem Einschreiten eines gewählten Verteidigers zu jeglichem Zeitpunkt erlischt die Verfahrenshilfeverteidigung.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 26. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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