Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Pensionskonto

Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.

Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:

  • Eingezahlte Beiträge
    Beitragsgrundlagensumme für
    • Zeiten einer Erwerbstätigkeit
    • Zeiten einer Teilversicherung
    • Zeiten einer freiwilligen Versicherung
  • Teilgutschrift
    Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben.
  • Kontoerstgutschrift
    Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet.
  • Gesamtgutschrift
    Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.

Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.

Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.450 Euro (Wert 2025) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.

Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.

Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die

  • Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
  • für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
  • Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
  • bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
  • Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)

Letzte Aktualisierung: 30. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger

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