Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allgemeines zur Überweisung

Seit 1. August 2014 sind Banken verpflichtet, nur mehr die neuen SEPA-Zahlungsanweisungen entgegenzunehmen. Das heißt, dass die bisherigen Erlagscheine durch die neue Zahlungsanweisung ersetzt wurden.

Die österreichischen Banken haben sich dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, auch SEPA (Single Euro Payments Area) genannt, angeschlossen. Innerhalb des SEPA-Raumes dürfen elektronische Überweisungen nicht länger als einen Bankgeschäftstag dauern und von den Banken keine höheren Kosten als für Inlandsüberweisungen verrechnet werden, sofern die IBAN (International Bank Account Number) korrekt angegeben ist. Überweisungen mit der neuen Zahlungsanweisung in Papier- bzw. Belegform dürfen maximal zwei Bankgeschäftstage dauern.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Überweisungen wurden in den EU-Staaten Schlichtungsstellen eingerichtet. Diese Stellen arbeiten im sogenannten "FIN-NET" zusammen. Als österreichisches Mitglied ist in diesem Netzwerk die "gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft" vertreten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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