Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Pflegestipendium

Aktuelle Informationen zum Pflegestipendium: Geförderte Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege und in Sozialbetreuungsberufen

Seit 1. Jänner 2023 garantiert das Pflegestipendium einen Mindeststandard der Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflegeberufen. Der Mindestbetrag für 2025 liegt bei rund 1.606,80 Euro monatlich.

Förderbare Ausbildungen

Gefördert werden Ausbildungen in folgenden Berufen:

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege gemäß GuKG (an Österreichischen Fachhochschulen) mit einem Ausbildungsbeginn ab 1. September 2024
  • Sozialbetreuungsberufe; darunter fallen die Schwerpunkte
    • Altenarbeit, Behindertenarbeit, Familienarbeit, Behindertenbegleitung

Hinweis

Das Pflegestipendium kann für maximal vier Jahre gewährt werden und für höchstens zwei unterschiedliche Ausbildungen pro Person.

Zielgruppe

Folgende Personengruppen nach Vollendung des 20. Lebensjahres:

  • Arbeitsuchende
  • Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbständige
    • die für die Dauer der Ausbildung karenziert sind bzw. ihr Gewerbe ruhend gelegt haben

Voraussetzungen

  • Es sind zwei Jahre seit dem Schul- oder Studienabbruch bzw. seit der Matura vergangen ODER es bestehen Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe).
  • Eine bestandene Aufnahmeprüfung bzw. die Erfüllung der Voraussetzungen für die Ausbildung.
  • Eine vorangehende arbeitsmarktpolitische Beratung durch das AMS.

Achtung

Das Pflegestipendium kann nur dann gewährt werden, wenn es Ergebnis eines vorangegangenen Beratungs- und Betreuungsprozesses beim Arbeitsmarktservice ist. Achten Sie daher darauf, vor einer geplanten Ausbildung frühzeitig einen Termin in Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice zu vereinbaren. Für eine Beantragung müssen Sie sich nicht arbeitslos melden, aber beim AMS vormerken lassen.

Stipendium

  • Mindeststandard rund 1.606,80 Euro monatlich. Auszahlung in Tagsätzen, 2025 sind das 53,56 Euro täglich.
  • Vorhandene Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Schulungszuschlag) werden angerechnet: Arbeitsuchenden wird für die Dauer der Ausbildung die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung weiter gewährt, dies kann individuell ein höherer Tagsatz sein.
  • Der Schulungszuschlag wird nicht zusätzlich zum Mindeststandard ausbezahlt, sondern gemeinsam mit dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe auf den Mindeststandard angerechnet. Es kann sich somit, abhängig von der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe, insgesamt ein Betrag ergeben, der den Mindeststandard des Pflegestipendiums übersteigt.
  • Bezieherinnen/Bezieher des Stipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
  • Rückzahlung, wenn der Ausbildungsfortschritt nicht fristgerecht belegt wird.
  • Zuverdienstgrenze: ASVG-Geringfügigkeitsgrenze (Die Zuverdienstgrenze gilt auch für Zuwendungen von anderen Institutionen und Gebietskörperschaften bzw. Taschengeld der Schule – mehrere Einkommen dürfen die Geringfügigkeitsgrenze in Summe nicht übersteigen!)
  • Ausbildungskosten werden nicht übernommen.

Das Pflegestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Parallel zum Pflegestipendium werden keine weiteren Beihilfen des Arbeitsmarktservice gewährt.

Achtung

Das Pflegestipendium kann nicht mit einer vorangehenden Bildungskarenz bzw. einer Bildungsteilzeit kombiniert werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 22. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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