Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Behindertenanwalt des Bundes

Menschen mit Behinderungen können sich in Zusammenhang mit empfundenen Diskriminierungen auch an die Anwältin/den Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/Behindertenanwalt) wenden.

Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes in Österreich für die Beratung, Unterstützung und Vertretung von Personen, die sich im Sinne des im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz oder im Behinderteneinstellungsgesetz festgelegten Diskriminierungsverbotes diskriminiert fühlen.

In Angelegenheiten des Versicherungsvertragsrechts kann, wenn dadurch die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderung wesentlich und in mehreren Fällen beeinträchtigt werden, vom Österreichischen Behindertenrat, dem Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern und auch von der Behindertenanwältin/vom Behindertenanwalt eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung eingebracht werden.

Bei Verstößen gegen gesetzliche Gebote oder Verbote im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes kann die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt neben der Klage auf Feststellung die allgemeine Verbandsklage auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung einbringen, sofern es sich beim Beklagten um eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 Abs. 3 UGB handelt.

Bei vermuteten Diskriminierungen kann die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt für bzw. im Namen der betroffenen Person das Schlichtungsverfahren im Sozialministeriumservice führen.

Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt bemüht sich, rasch und unbürokratisch Hilfe und Unterstützung anzubieten.

Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt ist in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden.

Wesentliches Element der Tätigkeit der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts ist dabei der direkte Kontakt mit den Bürgerinnen/Bürgern, der in Form von regelmäßigen bundesweiten Sprechstunden und Sprechtagen (meist in den Landesstellen des Sozialministeriumservice) stattfindet.

Um die niederschwellige Zugänglichkeit zu verbessern, werden Regionalbüros etabliert, durch deren Verankerung in Wien, Salzburg und Graz die unmittelbare Erreichbarkeit für betroffene Personen gewährleistet werden soll.

Tipp

Für telefonische Auskünfte steht das Büro der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer 0800/80 80 16 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können mit einem Formular gestellt werden.

Wenn Sie eine Dolmetscherin/einen Dolmetscher für Gebärdensprache benötigen, sollten Sie dies rechtzeitig (zwei Wochen) vor dem Bürgersprechtag beim Büro der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts bekannt geben.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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