Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Ausbildungsbeihilfe

Allgemeine Informationen

Für einen behinderungsbedingten Mehraufwand im Rahmen einer weiteren Schul- oder Berufsausbildung nach Abschluss der Schulpflicht kann für die weitere Ausbildung von der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.

Folgende Schülerinnen/Schüler können diese Beihilfe beziehen:

  • Schülerinnen/Schüler nach Abschluss der 10. Schulstufe (mittlere oder höhere Schule)
  • Schülerinnen/Schüler an einer Pflichtschule in einem Internat
  • Schülerinnen/Schüler, die nach Beendigung der Pflichtschulausbildung eine Schul- oder Berufsausbildung in einer Unterrichts- oder Ausbildungseinrichtung absolvieren, deren Zeugnisse staatlich anerkannt werden
  • Studierende, die an einem Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung teilnehmen
  • Schülerinnen/Schüler in Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst
  • Auszubildende an einer Hebammenlehranstalt
  • Lehrlinge
  • Studierende, die im Ausland in einer vergleichbaren Schul- oder Berufsausbildung stehen

Zuständige Stelle

Die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausbildungsbeihilfe kann jederzeit eingebracht und muss jedes Jahr erneut gestellt werden. Die Beihilfe wird so lange gewährt, bis die Ausbildung abgeschlossen ist oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.

Hinweis

Bei einer weiteren schulischen oder universitären Ausbildung erfolgt keine Einstufung nach dem Grad der Behinderung. Für den Antrag ist jedoch ein ärztliches Gutachten beizubringen, das den Grad der Behinderung beschreibt.

Dieser Antrag wird durch den ärztlichen Dienst der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice überprüft.

Erforderliche Unterlagen

Für schulische oder universitäre Ausbildung:

  • Ärztliches Gutachten
  • Inskriptionsbestätigung
  • Bestätigung über den Studienerfolg oder des schulischen Erfolgs (Zeugnisse, Prüfungsbescheinigungen)
  • Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse

Für Lehrlingsausbildung:

  • Einstufungsbescheid (mindestens 50-prozentiger Behinderungsgrad notwendig)
  • Kopie des Lehrvertrags
  • Nachweis über weitere bezogene Beihilfen und Zuschüsse

Hinweis

Personen, die im Ausland in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen, müssen vergleichbare Nachweise erbringen.

Zusätzliche Informationen

Die Förderung kann bis zu 714 Euro monatlich betragen. Die genaue Höhe der Förderung richtet sich u.a. nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes – außerdem werden weitere erhaltene Beihilfen und Zuschüsse (z.B. Studienbeihilfe) abgezogen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Rechtsgrundlagen

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Zum Formular

Ausbildungsbeihilfe (Tirol)

Letzte Aktualisierung: 1. Juni 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

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