Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension

Während einer Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension kann bis zur Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro pro Monat im Jahr 2025) dazuverdient werden, ohne dass sich die Höhe der Pension ändert.

Eine Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension verringert sich dann aufgrund einer Erwerbstätigkeit, wenn

  • eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro pro Monat) und
  • ein monatliches Gesamteinkommen (das ist die Summe aus Bruttopension und Erwerbseinkommen) von über 1.557,93 Euro vorliegen.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, gebührt nur noch ein Teil der Berufsunfähigkeitspension (als Teilpension). Der Steigerungsbetrag der 100-prozentigen Berufsunfähigkeitspension wird dann um einen Anrechnungsbetrag vermindert. Das bedeutet, dass bei einem Gesamteinkommen zwischen 1.557,93 Euro und 2.336,99 Euro die Pension um 30 Prozent gekürzt wird, zwischen 2.336,99 Euro und 3.115,86 Euro um 40 Prozent und ab 3.115,86 Euro um 50 Prozent.

Anrechnungsbetrag für Gesamteinkommensteile
Anrechnungsbetrag für Gesamteinkommensteile Prozentsatz, um den die Pension gekürzt wird
über 1.557,93 Euro bis 2.336,99 Euro 30
über 2.336,99 Euro bis 3.115,86 Euro 40
über 3.115,86 Euro 50

Hinweis

Der Anrechnungsbetrag darf jedoch weder das Erwerbseinkommen noch 50 Prozent des Steigerungsbetrages übersteigen.

Die Neufeststellung des Prozentsatzes der Teilpension erfolgt

  • anlässlich der Pensionsanpassung,
  • bei jeder Neuaufnahme einer Erwerbstätigkeit und
  • über Antrag der Pensionistin/des Pensionisten.
Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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