Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Übungsfahrten mit der Begleitperson

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids hat die Bewerberin/der Bewerber die praktische Hauptschulung in Form von Übungsfahrten durchzuführen. Es müssen Übungsfahrten im Ausmaß von mindestens 1.000 km absolviert werden. Die Voraussetzungen, die die Begleitperson(en) erfüllen muss (müssen), finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Tipp

Es wird empfohlen, vor Beginn der Übungsfahrten die Kfz-Versicherung(en) zu kontaktieren und die Führerscheinwerberin/den Führerscheinwerber dort zu melden.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Jede Übungsfahrt ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Es ist wahrheitsgetreu zu führen und muss sowohl von der jeweiligen Begleitperson als auch von der Bewerberin/dem Bewerber unterschrieben werden. Das Fahrtenprotokoll ist der Behörde vorzulegen.

Bei den Übungsfahrten sind folgende Dokumente mitzuführen:

Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule. Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule. Ausführliche Informationen zum Thema "Übungsfahrten – Beobachtungsfahrt, Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Achtung

  • Bei der Durchführung von Übungsfahrten gilt für die Bewerberin/den Bewerber als auch für die Begleiterin/den Begleiter eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).
  • Für die Personenbeförderung gelten keine besonderen Bestimmungen. Es dürfen so viele Personen mitgenommen werden, wie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs angibt. Die Begleitperson muss jedoch neben der Bewerberin/dem Bewerber sitzen.
  • Übungsfahrten dürfen nur im Inland stattfinden.
  • Das Ziehen von Anhängern ist zulässig.

Formular

Fahrtenprotokoll

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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