Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Höhe der Alterspension

Hinweis

Es gibt für alle Versicherten eine einheitliche monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 Euro und eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich.

Pensionskonto

Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:

Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

Bonus

Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.

Detaillierte Informationen über die Berechnung der Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden sich in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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