Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Pornografie im Internet

In Österreich hat das Konsumieren von legalen pornografischen Inhalten auf Websites für Personen, die diese Inhalte konsumieren, grundsätzlich keine rechtlichen Folgen.

Achtung

Anders ist es, wenn sich auf einer solchen Seite illegale Bilder befinden, wie z.B. kinderpornografische Darstellungen.

Kinderpornografie

In Österreich ist der Besitz kinderpornografischer Darstellungen ebenso wie der wissentliche Zugriff auf kinderpornografische Darstellungen im Internet strafbar. Kinderpornografie können bildliche Darstellungen von geschlechtlichen Handlungen, in die Minderjährige involviert sind, oder die Abbildung der Genitalien oder der Schamgegend von Minderjährigen sein. Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar. Bereits der Eindruck, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen ist, reicht aus (z.B. Fotomontagen).

In der Regel werden die Inhalte einer Seite schon beim bloßen Ansehen im Internet automatisch auf der Festplatte gespeichert (meist in einem Ordner für temporäre Dateien) – bereits das kann als Besitz eines Bildes gelten. Wissentlicher Zugriff kann z.B. angenommen werden, wenn auf eine Seite mit eindeutigem Inhalt wiederholt zugegriffen wird.

Seit 1. Jänner 2012 ist das sogenannte "Grooming" (Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen über das Internet) und die "Betrachtung pornografischer Darbietungen Minderjähriger" (live mittels Web-Cam) gerichtlich strafbar.

Hinweis

Kinderpornografische Inhalte können 

gemeldet werden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Strafgesetzbuch (StGB)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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