Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Allergiker-Informationen in der Gastronomie

Allgemeines

Seit 13. Dezember 2014 muss bei der Weitergabe von unverpackten Speisen/Lebensmitteln an Verbraucherinnen/Verbraucher darüber informiert werden, ob in den Speisen Stoffe enthalten sind, die Allergien auslösen können.

Die 14 Stoffe, auf die hingewiesen werden muss, sind:

A

Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)

B

Krebstiere

C

Eier

D

Fische

E

Erdnüsse

F

Soja

G

Milch (Milch von Säugetieren wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose))

H

Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)

L

Sellerie

M

Senf

N

Sesam

O

Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes Schwefeldioxid

P

Lupinen

R

Weichtiere

Diese Verpflichtung trifft all jene Unternehmerinnen/Unternehmer, die Lebensmittel an Endverbraucherinnen/Endverbraucher abgeben bzw. Gemeinschaftsverpflegung anbieten. Das bedeutet, dass beispielsweise Restaurants, Bäckereien, Hotels und Imbisse betroffen sind.

Ausnahme: Die Verpflichtung gilt nicht für Privatpersonen, die Lebensmittel zum Verkauf anbieten, z.B. im Rahmen von wohltätigen Veranstaltungen, Schulfesten etc.

Schriftliche oder mündliche Informationserteilung

Die Information, welche bzw. ob allergieauslösende Stoffe in den angebotenen Lebensmitteln enthalten sind, kann

  • schriftlich (z.B. in der Speisekarte) erteilt werden, aber auch
  • mündlich auf Nachfrage.

Werden die Informationen schriftlich, z.B. in der Speisekarte, erteilt, muss sichergestellt werden, dass sie verfügbar und leicht zugänglich sind.

Wird die Information mündlich auf Nachfrage des Gastes bzw. der Kundin/des Kunden erteilt, muss dies durch geschultes Personal erfolgen. Außerdem muss an einer gut sichtbaren Stelle ein Hinweis angebracht sein, dass die Informationen über allergieauslösende Stoffe auf Nachfrage mündlich erteilt werden. Zur Unterstützung der mündlichen Information können den Gästen Speisekarten, welche die allergenen Stoffe ausweisen, angeboten werden.

Sanktionen bei Verstößen

Erfüllt eine Lebensmittelunternehmerin/ein Lebensmittelunternehmer die Verpflichtung nicht, stellt das einen Verstoß gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz dar und wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Weitere Informationen zu den EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Allergeninformationsverordnung

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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