Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Schenkungsvertrag auf den Todesfall

Einen Mittelweg zwischen der Errichtung eines widerruflichen Testaments und einer Übergabe bereits zu Lebzeiten bildet der sogenannte "Schenkungsvertrag auf den Todesfall".

Der Geschenkgeber verspricht darin für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils an den Geschenknehmer. Ein vertragliches Widerrufsrecht ist jedoch bei dieser Form der Schenkung unzulässig.

Die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein. Der Geschenkgeber ist an diese Schenkung jedoch gebunden, er kann diese nicht mehr selbstständig widerrufen (weil es sich um einen zweiseitig verbindlichen Vertrag handelt).

Der Geschenkgegenstand ist Teil der Verlassenschaft und ist daher in die Vermögenserklärung oder in das Inventar der Verlassenschaft auf der Aktiv- und Passivseite aufzunehmen.

Achtung

Ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall muss, damit er gültig ist, in Form eines Notariatsakts abgeschlossen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 603 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch  (ABGB)

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer

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