Liste der Vereine/Organisationen


Name Branche
SCU ATR Sparkasse Wallsee Verein
"Happy Feet - Boogie Wallsee" Verein
1. Steyrer - Yacht Club Verein
Beach- und Wassersportzentrum Wallsee Verein
Die Bäuerinnen der Gemeinde Wallsee-Sindelburg Verein
Donau Bad Wallsee-Sindelburg Verein
E-Fahrtendienst EMIL Wallsee-Sindelburg Fahrtendienst
Eventteam "Wallsee-Sindelburg" Verein
Freiwillige Feuerwehr Sindelburg Verein
Freiwillige Feuerwehr Wallsee Verein
Gesunde Gemeinde Verein
Goldhaubengruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Imkerverein Verein
Jagdgesellschaft Sindelburg Verein
Kameradschaftsbund Sindelburg-Wallsee Verein
Katholisches Bildungswerk Verein
Kopftuchgruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Kulturverein WB (Wallsee - bewegt) Verein
Landjugend Sindelburg Verein
Laufsportfreunde Wallseer Donaumandl Verein
Männergesangsverein Wallsee-Sindelburg Verein
Motor-Yacht- und Wassersportclub Wallsee Verein
Museumsverein Wallsee Verein
ÖVP Wallsee-Sindelburg Verein
Pensionistenverband Österreich Verein
Pfadfindergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Pfarre Sindelburg Verein
Senioren Wallsee – Sindelburg Verein
SPÖ Wallsee-Sindelburg Verein
Sportbootgemeinschaft Wallsee Verein
Sportunion Wallsee Verein
Theatergruppe Wallsee-Sindelburg Verein
Tourismusverein Wallsee-Sindelburg Verein
Trachtenmusikkapelle Wallsee-Sindelburg Verein
Union Sektion Rudern/Paddeln Verein
Union Tennisclub Wallsee-Sindelburg Verein
Union TriaTeamWallsee Verein
Volkstanzgruppe Sindelburg Verein
Zillenverein "alte Donau" Verein

Abfallentsorgung/Müllabfuhr

Allgemeine Informationen

In Österreich sind Haushalte verpflichtet, an der öffentlichen Abfallentsorgung teilzunehmen. Das heißt, sie müssen einen Antrag auf Abfallentsorgung stellen.

Die Meldung erfolgt entweder durch die Eigentümerin/den Eigentümer oder die Pächterin (Besitzerin)/den Pächter (Besitzer) eines Grundstücks oder durch den Wohnanlagenbetreiber. Wenn Sie lediglich Mieterin/Mieter von Wohnraum sind, wird die Anmeldung zur Abfallentsorgung in der Regel die Eigentümerin/der Eigentümer oder der Wohnanlagenbetreiber erledigen.

Da die regionalen Vorgangsweisen bei der Abfallentsorgung mitunter unterschiedlich geregelt sind, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig über die Ab- und Anmeldungsformalitäten der Müllabfuhr bzw. Abfallentsorgung am Wohnort bei der Gemeinde zu erkundigen.

Voraussetzungen

Besitz einer Liegenschaft

Fristen

Die Abfallentsorgung ist je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt. Fristen zur Anmeldung der Müllabfuhr gibt es in dem Sinne nicht, die Anmeldung ist jedoch verpflichtend.

Tipp

Eine frühzeitige An-, Ab- oder Ummeldung kann vorteilhaft sein, da zwischen der Antragstellung und der Aufstellung der Abfallbehälter – je nach Gemeinde – unterschiedlich lange Zeitintervalle liegen.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr ist ein schriftliches Ansuchen zu stellen.

Hinweis

Die Liegenschaftseigentümerin/der Liegenschaftseigentümer kann in manchen Gemeinden (z.B. in Wien) nur persönlich eine An-, Ab- oder Ummeldung der Müllgefäße vornehmen – Personen mit einer Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers können dies selbstverständlich übernehmen.

Erkundigen Sie sich, ob Ihre Gemeinde ein Formular zur Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung der Müllabfuhr anbietet oder ob Sie die Anmeldung online durchführen können.

Hinweis

Bei der Abfallentsorgung bzw. Müllabfuhr gibt es innerhalb der verschiedenen Gemeinden mitunter große Unterschiede in der Abwicklung der Anmeldung zur Müllabfuhr, weshalb es empfehlenswert ist, direkt bei der Gemeinde nachzufragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Eventuell Erhebungsbogen zur Antragstellung auf Abfallentsorgung
  • Eventuell Nachweis darüber, wie viele Personen im Haushalt leben
  • Eventuell Nachweis Ihrer Eigentümerschaft am Grundstück

Kosten

  • Ansuchen um die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige öffentliche Müllabfuhr: gebührenfrei
  • Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße: regional unterschiedlich geregelt

Zusätzliche Informationen

Etwaige Änderungen der Abfallentsorgung (z.B. größere/kleinere Behälter) sind mitunter kostenpflichtig, weshalb es wichtig ist, richtige Angaben zu machen, um die Müllsituation im Haushalt optimal einschätzen zu können.

Für die Entsorgung von Sperrmüll ist immer die Mieterin/der Mieter selbst verantwortlich – auch, wenn bei einer Mietwohnung grundsätzlich die Hauseigentümerin/der Hauseigentümer für die Anmeldung der Müllabfuhr zu sorgen hat.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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